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   BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70   

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https://dejure.org/1971,5724
BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70 (https://dejure.org/1971,5724)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1971 - X ZR 28/70 (https://dejure.org/1971,5724)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1971 - X ZR 28/70 (https://dejure.org/1971,5724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines Patentverletzungsverfahrens - Ermittlung des Umfangs der Konkursmasse im Rahmen einer Patentverletzung - Selbstständige Auslegung des Klagepatents

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70
    Zu der dem Klagepatent zugrunde liegenden Aufgabenstellung hat der Senat bereits in seinen das gleiche Patent betreffenden Urteilen vom 27. November 1969 (X ZR 15/66 - S. 11/12 = GRUR 1970, 289, 291 - Dia-Rähmchen IV) und vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 7 = GRUR 1971, 78, 79 - Dia-Rähmchen V) Stellung genommen.

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 20/21 - Dia-Rähmchen V - insoweit nicht veröffentlicht) zu dem in Streit stehenden Begriff Stellung genommen und ausgeführt, dieser besage lediglich, daß die durch das Deckglas auszufüllende Öffnung der Rahmenhälfte wie ein Fensterrahmen mit einem bankartigen oder stufenförmigen Rand versehen ist, so daß das Glas an allen vier Kanten und an einer seiner flachen Seiten Halt finden könne; über einen Halt an der anderen flachen Seite sei damit noch nichts gesagt.

    In seinem Urteil vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 11/12 - Dia-Rähmchen V - insoweit nicht veröffentlicht) hat der Senat in diesem Zusammenhang weiterhin ausgeführt, daß im Rahmen des Äquivalenzbereichs insbesondere die in der Klagepatentschrift selbst (Zeichnung Figur 5 und Beschreibung Spalte 4, Zeile 53 bis Spalte 5, Zeile 5) beschriebene abweichende Ausführungsform geschützt sei, bei der das Deckglas von außen in eine ringsum verlaufende elastische Hut der zugehörigen Rahmenhälfte eingedrückt wird.

  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 15/66

    Erweiterung des Schutzbegehrens gegenüber dem in den bekanntgemachten Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70
    Nach Verkündung des Urteils des Oberlandesgerichts im vorliegenden Rechtsstreit ist das in der bekanntgemachten Fassung der Patentanmeldung nicht enthaltene, später eingefügte Wort "vorzugsweise" im Anspruchswortlaut aufgrund einer gegen das Klagepatent erhobenen Nichtigkeitsklage durch Urteil des erkennenden Senats vom 27. November 1969 (- X ZR 15/66 - Dia-Rähmchen IV, veröffentlicht in GRUR 1970, 289) gestrichen worden.

    Zu der dem Klagepatent zugrunde liegenden Aufgabenstellung hat der Senat bereits in seinen das gleiche Patent betreffenden Urteilen vom 27. November 1969 (X ZR 15/66 - S. 11/12 = GRUR 1970, 289, 291 - Dia-Rähmchen IV) und vom 14. Juli 1970 (X ZR 4/65 - S. 7 = GRUR 1971, 78, 79 - Dia-Rähmchen V) Stellung genommen.

    So hat der Senat insbesondere bereits in seinem Urteil vom 27. November 1969 (X ZR 15/66 - S. 23 - Dia-Rähmchen IV - GRUR 1970, 289, 293) ausdrücklich hervorgehoben, die vorgenommene Einschränkung des Anspruchswortlauts führe nicht dazu, daß der Schutzumfang nunmehr hinsichtlich des Merkmals D 1 auf den Wortlaut des Anspruchs beschränkt wäre; der Schutzumfang umfasse vielmehr auch solche Äquivalente, auf die sich der bekanntgemachte Anspruch erstreckt habe.

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70
    Wegen der Säumnis der Beklagten in der mündlichen Verhandlung ist durch Versäumnisurteil (§§ 331, 557 ZPO) sachlich über die Revisionsanträge zu entscheiden (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f) [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] .

    Von einer Vollstreckbarerklärung des Revisionsurteils war wegen seines nur zurückverweisenden Inhalts trotz § 708 Nr. 3 ZPO abzusehen (BGHZ 37, 79, 94 [BGH 04.04.1962 - V ZR 110/60] m.w.N.).

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 144/63

    Verletzung eines eingetragenen Gebrauchsmusters - Herstellung und Vertrieb von

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70
    Nach heute unbestrittener Auffassung betrifft der Patentverletzungsprozeß im Falle eines Konkurses des Beklagten insgesamt die Konkursmasse, d.h. sowohl hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs wie auch hinsichtlich des Schadenersatz- und Rechnungslegungsanspruchs; auch der vorliegende Rechtsstreit ist daher - soweit er sich gegen die frühere Beklagte zu 1 richtete - gemäß § 240 ZPO durch die Konkurseröffnung über das Vermögen der früheren Beklagten zu 1 unterbrochen worden (vgl. BGH GRUR 66, 218, 219 - Dia-Rährachen III; Benkard, Patent- und Gebrauchsmustergesetz, 5. Auflage, § 47 Rdn. 69; Reimer, Patent- und Gebrauchsmustergesetz, 3. Auflage, § 47 Anm. 74 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63

    Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70
    Das Revisionsgericht ist nach ständiger Rechtsprechung zur selbständigen Auslegung des Klagepatents befugt (BGH GRUR 1964, 196, 198 - Mischer II).
  • BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70
    Die Änderung der Patentrechtslage bietet allerdings für sich allein noch keine Veranlassung, den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, wenn sowohl der bei der Auslegung des Klagepatents zu berücksichtigende technische Sachverhalt als auch der auf die angegriffene Ausführungsform bezogene technische Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht genügend aufgeklärt sind (BGH GRUR 1964, 433, 436 - Christbaumbehang I).
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